Rechtliche Informationen
Bedingungen für Onlinezahlungen
Ergänzende Bedingungen für die Funktion „Onlinezahlung“ bei Patientenrechnungen in Centi-Health
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu unseren AGB, wenn eine Praxis („Praxis“) in Centi-Health Patientenrechnungen mit Onlinezahlung ausstellt. Anbieter ist die MS Nucleus GmbH, Gundelfinger Straße 5, 10318 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 243388 B („Centi“).
Rechnungen per Überweisung sind von diesen Bedingungen nicht erfasst. Für sie fällt keine zusätzliche Gebühr an.
§ 2 Rollen der Beteiligten
Rechnungssteller und Zahlungsempfänger ist ausschließlich die Praxis. Die Zahlungen wickelt die Mollie B.V., Amsterdam („Mollie“), als Zahlungsdienstleister ab. Die Praxis schließt dafür einen eigenen Vertrag mit Mollie und wird von Mollie geprüft. Mollie zahlt die Beträge direkt an die Praxis aus.
Centi stellt die technische Anbindung bereit: Rechnung, Zahlungslink, Statusabgleich und Belege. Centi nimmt keine Patientengelder entgegen und verwahrt keine Gelder.
§ 3 Voraussetzungen
- ein von Mollie verifiziertes Händlerkonto der Praxis,
- die Verbindung dieses Kontos mit Centi durch den Praxisinhaber,
- die Bestätigung dieser Bedingungen in den Einstellungen der Onlinezahlung,
- die von Mollie freigeschalteten Zahlungsarten.
Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, entscheidet Mollie. Centi hat darauf keinen Einfluss.
§ 4 Gebühr von Centi
Für jede erfolgreiche Onlinezahlung berechnet Centi eine Gebühr von 0,5 % des gezahlten Rechnungsbetrags. Die Gebühr versteht sich einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
Die Gebühr wird bei der Zahlung über Mollie direkt einbehalten (sogenannte Application Fee). Die Praxis muss nichts überweisen. Für jede Gebühr stellt Centi automatisch einen Gebührenbeleg aus, den die Praxis in Centi unter „Gebührenbelege“ abrufen kann.
Die Gebühren von Mollie für die jeweilige Zahlungsart richten sich nach dem Vertrag zwischen Praxis und Mollie und kommen hinzu.
§ 5 Erstattungen und Rückbuchungen
Über Erstattungen entscheidet die Praxis. Sie kann eine Zahlung in Centi über Mollie erstatten oder eine eigene Rücküberweisung erfassen.
Wird eine Zahlung über Mollie ganz oder teilweise erstattet oder vom Zahler zurückgebucht, schreibt Centi die eigene Gebühr anteilig gut. Die Gutschrift erscheint als eigener Beleg unter „Gebührenbelege“; die Auszahlung erfolgt gesondert durch Centi. Ob Mollie seine eigenen Gebühren erstattet, richtet sich nach den Bedingungen von Mollie.
Nach einer Rückbuchung ist die Rechnung wieder offen. Die Klärung mit dem Patienten ist Sache der Praxis.
§ 6 Daten
An Mollie übermittelt Centi nur, was für die Zahlung nötig ist: Rechnungsnummer, Betrag, Währung und technische Referenzen. Diagnosen, Leistungspositionen und die Anschrift des Patienten gibt Centi nicht an Mollie weiter.
Für die Verarbeitung im Rahmen der Zahlung ist Mollie eigener Verantwortlicher. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzerklärung und der mit der Praxis geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 7 Pflichten der Praxis
Die Praxis ist für den Inhalt ihrer Rechnungen, die richtige steuerliche Behandlung und die Information ihrer Patienten über die Zahlungsmöglichkeiten verantwortlich.
§ 8 Verfügbarkeit und Haftung
Die Verfügbarkeit der Zahlungsabwicklung hängt von Mollie ab. Ist sie gestört, bleibt die Zahlung per Überweisung möglich. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln unserer AGB.
§ 9 Beendigung und Änderungen
Die Praxis kann die Onlinezahlung jederzeit beenden, indem sie die Verbindung zu Mollie trennt. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben gültig; offene Onlinezahlungen werden noch abgeglichen.
Änderungen der Gebühr oder dieser Bedingungen kündigt Centi mindestens sechs Wochen vorher an. Neue Rechnungen mit Onlinezahlung sind erst nach erneuter Bestätigung durch den Praxisinhaber möglich.
§ 10 Kontakt
Fragen zur Onlinezahlung beantworten wir unter frederik@centi-health.de.


