Rechtliche Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der webbasierten Plattform Centi-Health („Centi") durch die MS Nucleus GmbH.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der webbasierten Plattform Centi-Health („Centi") ist:
MS Nucleus GmbH
Gundelfinger Straße 5
10318 Berlin
Deutschland
E-Mail: frederik@centi-health.de
Geschäftsführer: Frederik Marquart
Handelsregister: HRB 243388, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
– nachfolgend „MS Nucleus" genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen MS Nucleus und den Kunden von Centi.
Centi richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Heilpraktiker, Ärzte, Therapeuten, sonstige heilberuflich tätige Personen sowie Praxen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Centi im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können kein kostenpflichtiges Centi-Kundenkonto abschließen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MS Nucleus ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
„Kunde" die natürliche oder juristische Person bzw. Praxis, die den Vertrag über die Nutzung von Centi mit MS Nucleus abschließt.
„Nutzer" eine natürliche Person, die aufgrund eines Kundenkontos zur Nutzung von Centi berechtigt ist, insbesondere Praxisinhaber, Behandler oder autorisierte Mitarbeitende.
„Patient" eine Person, deren Daten vom Kunden innerhalb von Centi verarbeitet werden oder die auf Einladung des Kunden patientenseitige Funktionen von Centi nutzt.
„Patientendaten" sämtliche personenbezogenen Daten eines Patienten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO.
§ 3 Leistungsgegenstand
Centi ist eine webbasierte Software zur Unterstützung digitaler Praxisprozesse.
Je nach gebuchtem Tarif und Entwicklungsstand können insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung stehen:
- Verwaltung von Patientenprofilen und Stammdaten,
- digitale Anamnesebögen,
- Übermittlung von Fragebögen per Link oder QR-Code,
- Upload von Laborbefunden und anderen Dokumenten,
- automatisierte Erkennung und Strukturierung von Laborwerten,
- manuelle Eingabe und Korrektur von Gesundheitsdaten,
- Darstellung von Laborwerten und zeitlichen Verläufen,
- Erstellung und Bearbeitung von Gesundheitsberichten,
- PDF-Export und sichere Bereitstellung von Berichten,
- Ergänzung fachlicher Einschätzungen und Empfehlungen durch den Nutzer,
- elektronische Dokumenten- und Signaturprozesse,
- Patientenkommunikation,
- KI-gestützte Unterstützung bei der Strukturierung oder Erstellung von Inhalten,
- sowie die Einbindung freigegebener Gesundheits- und Tracker-Daten aus kompatiblen Anwendungen, insbesondere Elara Health.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Angebot bzw. Tarif.
Einzelne Funktionen können als Beta-, Test- oder Vorschaufunktionen gekennzeichnet sein. Bei solchen Funktionen können Funktionsumfang, Stabilität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein.
§ 4 Fachliche Verantwortung und automatisierte Funktionen
Centi unterstützt Nutzer bei der Erfassung, Strukturierung, Darstellung und Verarbeitung von Gesundheitsinformationen.
Automatisiert erzeugte oder aufbereitete Inhalte, insbesondere:
- erkannte Laborwerte,
- Zusammenfassungen,
- Berechnungen,
- Scores,
- Hinweise,
- Textvorschläge,
- Berichte,
- Empfehlungen oder
- KI-generierte Inhalte
können Fehler oder Unvollständigkeiten enthalten.
Der Nutzer ist verpflichtet, automatisiert erzeugte Inhalte vor einer fachlichen Verwendung auf Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Medizinische, therapeutische oder sonstige fachliche Entscheidungen verbleiben beim jeweiligen Nutzer. Centi ersetzt nicht dessen fachliche Beurteilung.
MS Nucleus schuldet insbesondere nicht den Eintritt eines bestimmten medizinischen oder therapeutischen Erfolgs.
Die regulatorische Einordnung einzelner Funktionen nach medizinprodukte- oder sonstigem Fachrecht bleibt von diesen AGB unberührt.
§ 5 Registrierung und Vertragsabschluss
Zur Nutzung des geschützten Centi-Dashboards ist ein Kundenkonto erforderlich.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Rahmen der Registrierung bzw. Bestellung das jeweilige Angebot annimmt und MS Nucleus das Kundenkonto freischaltet oder die Nutzung anderweitig ermöglicht.
Der Kunde hat bei Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Registriert sich eine Person für eine Praxis, Gesellschaft oder andere Organisation, versichert sie, zum Abschluss des Vertrags für diese Organisation berechtigt zu sein.
MS Nucleus ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Identität, berufliche Tätigkeit oder Vertretungsberechtigung eines Kunden oder Nutzers zu verlangen, soweit dies insbesondere aus Sicherheits-, Missbrauchs- oder Compliancegründen erforderlich ist.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
§ 6 Nutzerkonten und Zugriffsrechte
Kunden dürfen Centi nur selbst oder durch von ihnen autorisierte Personen nutzen.
Soweit Centi mehrere Nutzerkonten oder Rollen innerhalb einer Praxis ermöglicht, ist der Kunde dafür verantwortlich, Zugriffsrechte nach dem tatsächlichen Aufgabenbereich der jeweiligen Person zu vergeben.
Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht zwischen mehreren Personen geteilt werden.
Nutzer müssen Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel vor dem Zugriff unbefugter Personen schützen.
Bei Verdacht auf:
- Verlust von Zugangsdaten,
- Kompromittierung eines Accounts,
- unberechtigten Zugriff oder
- sonstige Sicherheitsvorfälle
ist MS Nucleus unverzüglich zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffsrechte ausgeschiedener oder nicht mehr berechtigter Mitarbeitender unverzüglich zu entziehen.
§ 7 Nutzung durch Patienten
Patienten sind grundsätzlich keine Vertragspartner des kostenpflichtigen Centi-Abonnements.
Centi kann jedoch Funktionen bereitstellen, die Patienten auf Einladung des Kunden ohne eigenes Centi-Kundenkonto verwenden können. Dazu gehören insbesondere:
- Ausfüllen digitaler Anamnesebögen,
- Übermittlung von Angaben,
- Abruf sicher bereitgestellter Dokumente,
- elektronische Signaturen,
- sowie die Freigabe bestimmter Daten aus verbundenen Anwendungen.
Die Nutzung dieser Funktionen erfolgt im Zusammenhang mit der Behandlung oder Betreuung durch die jeweilige Praxis.
Der Kunde entscheidet, welche patientenseitigen Funktionen eingesetzt werden und welche Inhalte oder Daten dabei erhoben werden.
§ 8 Pflichten des Kunden bei Patientendaten
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung von Patientendaten verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere die Verantwortung für:
- das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage,
- die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten gegenüber Patienten,
- die Einhaltung berufsrechtlicher oder sonstiger Geheimhaltungspflichten,
- die Festlegung angemessener Zugriffsberechtigungen,
- die Rechtmäßigkeit hochgeladener Dokumente und Daten,
- die Beachtung von Lösch- und Aufbewahrungspflichten,
- sowie die Bearbeitung von Betroffenenrechten.
Der Kunde darf über Centi ausschließlich personenbezogene Daten verarbeiten, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist.
Es ist insbesondere untersagt:
- unrechtmäßig erlangte Patientendaten zu verarbeiten,
- Daten ohne erforderliche Berechtigung einzusehen oder weiterzugeben,
- Sicherheitsmaßnahmen von Centi zu umgehen,
- fremde Accounts zu verwenden,
- Zugangsdaten unbefugt weiterzugeben,
- Schadsoftware oder technisch schädliche Inhalte einzubringen,
- Centi rechtswidrig oder missbräuchlich zu verwenden.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit MS Nucleus personenbezogene Daten des Kunden für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere für Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kundenkommunikation, Support oder IT-Sicherheit, handelt MS Nucleus als datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Soweit der Kunde Patientendaten innerhalb von Centi verarbeitet, ist grundsätzlich der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
MS Nucleus verarbeitet diese Patientendaten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Kunden.
Für diese Verarbeitung wird zwischen MS Nucleus und dem Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV") gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Regelungen des AVV vor.
MS Nucleus ist berechtigt, entsprechend den Regelungen des AVV Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
Die jeweils geltenden Datenschutzinformationen von Centi ergänzen diese AGB.
§ 10 Keine Nutzung von Patientendaten für KI-Training
MS Nucleus verwendet Patientendaten nicht zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle.
Patientendaten werden ebenfalls nicht zum Training eigener Modelle für vom konkreten Kundenauftrag unabhängige Zwecke verwendet.
Soweit externe Anbieter zur Durchführung von OCR-, KI- oder Analysefunktionen eingesetzt werden und dabei Patientendaten verarbeiten, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Auftragsverarbeitung und der dort festgelegten Zwecke.
Eine Weiterverwendung von Patientendaten für Werbeprofile oder der Verkauf von Patientendaten findet nicht statt.
§ 11 OCR-, KI- und Datenextraktionsfunktionen
Centi kann technische Verfahren zur automatischen Erkennung, Strukturierung und Verarbeitung von Dokumenten und Gesundheitsinformationen einsetzen.
Die Qualität automatisierter Ergebnisse kann insbesondere durch:
- Dokumentenqualität,
- Scan- oder Fotoqualität,
- Dateiformat,
- ungewöhnliche Laborformate,
- handschriftliche Angaben,
- Einheiten,
- Referenzbereiche oder
- sonstige Besonderheiten des Ausgangsmaterials
beeinträchtigt werden.
Der Nutzer hat die Möglichkeit und Pflicht, für seine fachliche Tätigkeit relevante automatisch erkannte Informationen vor deren Verwendung zu überprüfen.
Eine automatisierte Erkennung oder ein KI-generierter Vorschlag stellt keine Garantie für die fachliche Richtigkeit des Ergebnisses dar.
Die gesetzlichen Pflichten von MS Nucleus zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der vereinbarten Softwareleistung bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Elektronische Dokumente und Signaturen
Centi kann Funktionen zur digitalen Bereitstellung, Unterzeichnung und Archivierung von Dokumenten anbieten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, welche Form der Unterschrift oder Dokumentation für den jeweiligen konkreten Vorgang gesetzlich oder berufsrechtlich erforderlich ist.
Soweit MS Nucleus für eine konkrete Signaturfunktion ausdrücklich eine bestimmte rechtliche oder technische Eigenschaft zusichert, bleibt diese Zusicherung hiervon unberührt.
Der Kunde ist für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Unterzeichnung bereitgestellten Dokumente verantwortlich.
§ 13 Berufsrechtliche Dokumentation und Aufbewahrung
Der Kunde bleibt für die Einhaltung der für seine Tätigkeit geltenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für:
- Vollständigkeit der Behandlungsdokumentation,
- erforderliche Aufbewahrungszeiträume,
- Nachvollziehbarkeit von Änderungen,
- rechtzeitigen Export erforderlicher Unterlagen,
- sowie die Entscheidung, ob Centi als Bestandteil einer gesetzlich oder berufsrechtlich erforderlichen Dokumentation eingesetzt werden kann.
MS Nucleus stellt die im gebuchten Leistungsumfang vorgesehenen Exportmöglichkeiten zur Verfügung.
§ 14 Preise und Zahlung
Die Nutzung von Centi erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements.
Der bei Vertragsschluss geltende Preis und Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang.
Alle gegenüber Kunden in Deutschland ausgewiesenen Endpreise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Vergütung wird im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig.
Die Zahlungsabwicklung kann über einen externen Zahlungsdienstleister erfolgen.
Soweit einem Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich ein dauerhafter Gründer- oder Sonderpreis zugesagt wird, gilt dieser für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Abonnements entsprechend den bei Vertragsschluss angegebenen Bedingungen.
Soweit MS Nucleus im jeweiligen Angebot eine freiwillige Geld-zurück- oder Zufriedenheitsgarantie anbietet, werden deren konkrete Bedingungen Bestandteil des jeweiligen Angebots.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit beim Vertragsschluss nichts anderes vereinbart wird, wird das Centi-Abonnement monatlich abgeschlossen.
Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit, soweit im konkreten Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Die Kündigung kann insbesondere über die hierfür vorgesehene Funktion innerhalb von Centi oder per E-Mail an frederik@centi-health.de erfolgen.
Bereits begonnene Abrechnungszeiträume werden bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit nicht eine ausdrücklich eingeräumte Geld-zurück-Garantie oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Zahlungsverzug und Sperrung
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann MS Nucleus nach entsprechender Mahnung den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren.
Eine sofortige Sperrung kann erfolgen, wenn dies erforderlich ist, um:
- erhebliche Sicherheitsrisiken abzuwehren,
- unberechtigte Zugriffe zu verhindern,
- gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen nachzukommen oder
- schwerwiegenden Missbrauch der Plattform zu unterbinden.
Bei der Entscheidung über eine Sperrung berücksichtigt MS Nucleus die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere dessen Bedarf an Zugriff auf bereits gespeicherte Patientendaten.
Soweit möglich und rechtlich zulässig, wird der Kunde vor einer Sperrung informiert.
§ 17 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
MS Nucleus bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Centi.
Eine jederzeitige, unterbrechungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsupdates,
- technische Störungen,
- Störungen von Telekommunikationsnetzen,
- Ausfälle externer Infrastruktur oder
- Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von MS Nucleus.
Planbare Wartungsarbeiten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.
MS Nucleus ist berechtigt, Centi technisch weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, sofern dadurch der vereinbarte wesentliche Nutzungszweck des gebuchten Tarifs nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
§ 18 Änderungen des Leistungsumfangs
MS Nucleus kann Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere:
- technische Weiterentwicklung,
- Verbesserung der Sicherheit,
- Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen,
- notwendige Anpassungen externer Schnittstellen,
- Änderungen von Drittanbieterdiensten oder
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit.
Wesentliche Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Kernleistungsumfang erheblich zum Nachteil des Kunden verändern, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Soweit eine solche Änderung für den Kunden nicht zumutbar ist, wird ihm ein angemessenes Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
§ 19 Vertragsende, Export und Löschung
Vor Vertragsende kann der Kunde die innerhalb von Centi bereitgestellten Exportfunktionen nutzen, um für ihn erforderliche Daten und Dokumente zu sichern.
Nach Vertragsende bleibt der Umgang mit Patientendaten nach Maßgabe des AVV und des geltenden Löschkonzepts geregelt.
Soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen oder abweichenden dokumentierten Weisungen entgegenstehen, werden produktiv gespeicherte Patientendaten spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für eigene Vertrags-, Rechnungs- oder Geschäftsdaten von MS Nucleus bleiben unberührt.
Einzelheiten zur Löschung von Sicherungskopien und zu technisch bedingten Nachlaufzeiten ergeben sich aus dem AVV bzw. dem Löschkonzept.
§ 20 Rechte an der Software und Kundendaten
Sämtliche Rechte an der Centi-Software, Benutzeroberfläche, technischen Dokumentation und sonstigen von MS Nucleus bereitgestellten Inhalten verbleiben bei MS Nucleus bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält für die Dauer seines Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, Centi im vereinbarten Umfang für seine eigene berufliche Tätigkeit zu nutzen.
Rechte des Kunden oder seiner Patienten an vom Kunden eingebrachten Daten, Dokumenten und Inhalten werden durch diese AGB nicht auf MS Nucleus übertragen.
MS Nucleus erhält lediglich die zur vertragsgemäßen technischen Verarbeitung erforderlichen Rechte.
Eine Nutzung von Patientendaten für eigene Werbezwecke oder den Verkauf solcher Daten findet nicht statt.
§ 21 Haftung
MS Nucleus haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MS Nucleus nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die zwingende gesetzliche Haftung nach Datenschutzrecht, insbesondere die Rechte betroffener Personen nach der DSGVO, bleibt unberührt.
MS Nucleus haftet nicht für medizinische, therapeutische oder sonstige fachliche Entscheidungen des Kunden, soweit der zugrunde liegende Schaden nicht seinerseits auf einer von MS Nucleus zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
§ 22 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB können erforderlich werden, insbesondere aufgrund:
- gesetzlicher Änderungen,
- behördlicher Vorgaben,
- technischer Weiterentwicklungen,
- neuer Funktionen,
- Sicherheitsanforderungen oder
- Veränderungen des Geschäftsmodells.
Rein redaktionelle Änderungen oder Änderungen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Rechte des Kunden können von MS Nucleus vorgenommen und dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt werden.
Änderungen, die das vertragliche Verhältnis wesentlich zum Nachteil des Kunden verändern, werden nicht allein aufgrund seines Schweigens Vertragsbestandteil.
Soweit für eine wesentliche Änderung die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, wird MS Nucleus diese gesondert einholen.
§ 23 Schlussbestimmungen
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Ergänzend gelten, soweit einschlägig:
- die Datenschutzerklärung von Centi,
- die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen,
- sowie die im jeweiligen Bestellvorgang vereinbarten Tarif- und Leistungsbedingungen.


